Projekt-Call 02/2022 ist eröffnet 

Artificial Intelligence in Farming

Projekt-Call 02/2022 ist eröffnet 

Bis zum 25.09.2022 können sich Forschungseinrichtungen, Institutionen, Firmen und landwirtschaftliche Betriebe mit einer Vorhaben-Skizze im Rahmen der Thematik „Strukturwandel durch Innovation – Künstliche Intelligenz in der Landwirtschaft“ erneut um Fördergelder bewerben.  

Der Lenkungskreis befürwortete jetzt die differenzierte Schwerpunktsetzung des zweiten Aufrufs zur Projektförderung im ArtIFARM-Bündnis auf Grundlage der aktuellen geopolitischen Lage und den sich daraus ergebenden, neuen Herausforderungen für die Landwirtschaft und die Region.  

Im zweiten ArtIFARM-Project-Call wird besonderer Wert auf den effizienten Einsatz von Ressourcen gelegt. Weiterhin sollen die Vorhaben explizit auf mögliche wirtschaftliche Verwertungsmöglichkeiten der Projektergebnisse in der Bündnisregion ausgerichtet sein.  
Antragsberechtigt sind alle Partnerinstitutionen im ArtIFARM-Bündnis. Partnerinstitution werden Einrichtungen/Unternehmen durch Unterzeichnung der Mitwirkungserklärung und aktiver Beteiligung am Bündnis. Allerdings können ausschließlich innovative Verbundvorhaben von mindestens drei Partnerinstitutionen gefördert werden, die Beteiligung regionaler, landwirtschaftlicher Partner ist hierbei sehr wichtig. Bei den Verbundvorhaben sollte es sich prinzipiell um Forschungs- und Entwicklungsprojekte handeln, die an die vorgegebenen ArtIFARM-Innovationscluster adressiert sind. Die Begutachtung erfolgt nach Ende der Einsendefrist durch den Beirat des Bündnisses. 

Haben Sie Interesse, dann bewerben Sie sich jetzt!  

Bei Fragen steht das Innovationsmanagement des Bündnisses mit kompetenter Beratung gern zur Verfügung. 

 

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